




Wir bieten One-Stop-Finanzagenturdienste für Unternehmen in Guangzhou, Foshan und der Perlflussdelta-Region an, die die tägliche Buchhaltung, Steuererklärungen, den Jahresabschluss und den jährlichen Geschäftsbericht abdecken. Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft; wir kümmern uns um die Compliance.
Tägliche Buchhaltung & Rechnungswesen
- Sammeln und prüfen Sie jeden Monat Ihre Kontoauszüge, Rechnungen, Lohnabrechnungen, Spesenabrechnungen und andere Quelldokumente, um Compliance und Vollständigkeit sicherzustellen.
- Erstellen Sie Buchungsbelege und führen Sie Hauptbücher, Nebenbücher, Kassenjournale und Bankjournale in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards.
- Erstellen Sie monatliche Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen sowie vierteljährliche/jährliche Kapitalflussrechnungen, um Sie über Ihre finanzielle Lage zu informieren.
Steuererklärungsagentur
- Umsatzsteuererklärung: Berechnen und melden Sie die Umsatzsteuer genau auf monatlicher oder vierteljährlicher Basis und verfolgen Sie die Erstattung überschüssiger Vorsteuer.
- Körperschaftsteuererklärung (CIT): Unterstützen Sie bei den vierteljährlichen CIT-Vorauszahlungen, schließen Sie den jährlichen Jahresabschluss nach Jahresende ab und helfen Sie, von Vorzugsregelungen für kleine Unternehmen und High-Tech-Firmen zu profitieren.
- Einbehalt der Einkommensteuer (IIT): Berechnen, behalten Sie die IIT für Arbeitnehmer monatlich ein und melden Sie sie und unterstützen Sie beim jährlichen Lohnsteuer-Jahresausgleich.
- Zuschlagssteuern und andere Steuern: Melden Sie städtische Instandhaltungs- und Bausteuer, Bildungszuschlag, lokalen Bildungszuschlag, Stempelsteuer, Grundsteuer usw.
Rechnungsverwaltung
- Unterstützen Sie den gesamten Prozess der Beantragung, Validierung und Stornierung von Rechnungen.
- Leiten Sie Sie bei der ordnungsgemäßen Rechnungsausstellung an, um Steuerrisiken durch Fehler zu vermeiden.
- Helfen Sie jeden Monat bei der Eingangsrechnungsprüfung, um die Einhaltung der Vorsteuerabzugsregeln sicherzustellen.
Finanz-Compliance-Management
- Steuerregistrierung und -änderungen: Unterstützen Sie bei der Steuerregistrierung, der Überprüfung der Steuerart, der Bestimmung des Status als allgemeiner Steuerzahler und bei Informationsänderungen.
- Sonderabzug für F&E-Aufwendungen: Für technologieorientierte Unternehmen helfen wir, F&E-Aufwendungen ordnungsgemäß zu sammeln, unterstützende Aufzeichnungen und Projektdokumentationen zu erstellen, um gesetzeskonform von der Sonderabzugsmöglichkeit zu profitieren.
- Anträge auf Steuervergünstigungen: Unterstützen Sie bei der Beantragung von Vorzugsstatus (z. B. als Kleinunternehmen, High-Tech-Unternehmen) und leiten Sie Sie bei der Aufbewahrung der erforderlichen Dokumentation an.
- Jährlicher CIT-Jahresabschluss: Schließen Sie den Körperschaftsteuer-Jahresabschluss vor dem 31. Mai jedes Jahres ab.
- Jährlicher Geschäftsbericht: Helfen Sie, den jährlichen Geschäftsbericht vor dem 30. Juni jedes Jahres einzureichen, um zu vermeiden, als Unternehmen mit anormalem Betrieb geführt zu werden.
Steuerberatung & Risikowarnungen
- Informieren Sie regelmäßig über für Ihr Unternehmen relevante Steuerrechtsänderungen und helfen Sie, Strategien rechtzeitig anzupassen.
- Führen Sie vierteljährliche Gesundheitsprüfungen Ihrer Buchhaltungs- und Steuerdaten durch, um proaktiv potenzielle Risiken zu identifizieren (insbesondere unter dem Goldenen Steuersystem IV – datengesteuerter Steuerverwaltung – und stellen Sie die Konsistenz zwischen Geschäfts-, Finanz- und Steuerdaten sicher).
- Bieten Sie professionelle Unterstützung (Dokumentenorganisation, Richtlinieninterpretation) im Falle einer Steuerprüfung.
Beispiel 1 – Umsatzsteuer (Allgemeiner Steuerzahler)
Eine Handels-WFOE verkauft Waren für 1.130.000 RMB (inkl. MwSt.) und kauft Waren für 678.000 RMB (inkl. MwSt.). Der Umsatzsteuersatz beträgt 13 %.
• Umsatzsteuer = 1.130.000 RMB ÷ 1,13 × 13 % ≈ 130.000 RMB
• Vorsteuer = 678.000 RMB ÷ 1,13 × 13 % ≈ 78.000 RMB
• Zu zahlende Umsatzsteuer = 130.000 RMB – 78.000 RMB = 52.000 RMB
Beispiel 2 – Körperschaftsteuer (Kleines Unternehmen mit geringem Gewinn)
Eine Beratungs-WFOE hat ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von 2.000.000 RMB. Es erfüllt die Bedingungen für kleine Unternehmen mit geringem Gewinn.
• Zu versteuerndes Einkommen = 2.000.000 RMB
• Steuerbemessungsgrundlage = 2.000.000 RMB × 25 % = 500.000 RMB
• CIT-Satz = 20 %
• Zu zahlende CIT = 500.000 RMB × 20 % = 100.000 RMB
Effektiver Steuersatz ≈ 5 %.
Für Hochtechnologieunternehmen gilt ein ermäßigter Satz von 15 % direkt auf das gesamte zu versteuernde Einkommen.
Kleinunternehmer (jährlicher umsatzsteuerpflichtiger Umsatz ≤ 5 Mio. RMB) profitieren von erheblichen Erleichterungen:
Diese Vergünstigungen können die Steuerlast für WFOEs und KMU in der Anfangsphase erheblich senken.
Exporteure können die auf Rohstoffe, Komponenten und für den Export bestimmte Waren gezahlte Vorsteuer zurückfordern. Der Prozess umfasst:
Der Erstattungssatz hängt vom HS-Code des exportierten Produkts ab. Einige Artikel erhalten eine volle Erstattung von 13 %, während andere niedrigere Sätze haben. Weitere Details finden Sie auf unserer Seite zur Exportsteuererstattung.
Buchhaltung und Steuererklärungen sind eine Zusammenarbeit. Ihre Kooperation beeinflusst direkt die Effizienz und Datengenauigkeit:
Wir bieten spezielle WeChat Work / Gruppenchat-Kanäle für schnelle Antworten auf tägliche Fragen. Für langjährige Kunden bieten wir zudem einen jährlichen Finanzgesundheits-Diagnosebericht an, um proaktiv Lücken zu identifizieren und Maßnahmen zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung vorzuschlagen.
F: Wann muss ein neues Unternehmen mit der Buchhaltung und Steuererklärung beginnen?
A: Ein Steuerzahler, der Produktions- oder Geschäftstätigkeiten ausübt, muss sich innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Gewerbeerlaubnis bei der zuständigen Steuerbehörde registrieren. Auch wenn kein Geschäftseinkommen vorliegt, müssen fristgerecht „Nullmeldungen" eingereicht werden. Längere Nichtanmeldung führt zu steuerlichen Unregelmäßigkeiten und beeinträchtigt den normalen Betrieb.
F: Was ist der Unterschied zwischen einem Kleinunternehmer-Umsatzsteuerzahler und einem allgemeinen Umsatzsteuerzahler?
A: Der Hauptunterschied liegt in der Berechnungsmethode. Allgemeine Steuerzahler können die Vorsteuer abziehen, während Kleinunternehmer eine vereinfachte Berechnungsmethode verwenden. Kleinunternehmer sind solche mit einem jährlichen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz von nicht mehr als 5 Millionen RMB. Berechtigte Kleinunternehmer können einen ermäßigten Satz von 1 % (anstelle der standardmäßigen 3 %) in Anspruch nehmen.
F: Welche Steuervorteile kann ein kleines Unternehmen in Anspruch nehmen?
A: Ein qualifizierendes kleines Unternehmen (das in einer nicht eingeschränkten oder nicht verbotenen Branche tätig ist und drei Bedingungen erfüllt: jährliches zu versteuerndes Einkommen ≤ 3 Millionen RMB, Anzahl der Arbeitnehmer ≤ 300, Gesamtvermögen ≤ 50 Millionen RMB) unterliegt einem Steuersatz von 25 % seines zu versteuernden Einkommens, das in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen wird, und einem Körperschaftsteuersatz von 20 % – ein effektiver Steuersatz von 5 %. Darüber hinaus sind Kleinunternehmer-Umsatzsteuerzahler mit einem monatlichen Umsatz von nicht mehr als 100.000 RMB (vierteljährlicher Umsatz von nicht mehr als 300.000 RMB) von der Umsatzsteuer befreit.
F: Kann ich die Buchhaltung auslagern, ohne Quelldokumente bereitzustellen?
A: Nein. Die Buchhaltung des Agenten muss auf Quelldokumenten basieren. Die Nichtbereitstellung von Dokumenten führt zu ungenauer Buchhaltung und fehlerhaften Meldungen, was potenziell zu Steuerstrafen führen kann. Bitte organisieren und übermitteln Sie Ihre Dokumente jeden Monat.
F: Wie werden Buchhaltungsunterlagen bei einem Agenturwechsel übertragen?
A: Wir stellen alle Buchhaltungsbelege, Hauptbücher, Abschlüsse, Steuererklärungen und elektronischen Buchhaltungsaufzeichnungen zusammen, unterzeichnen eine Übergabe-Checkliste mit dem neuen Agenten und gewährleisten die Integrität und Nachvollziehbarkeit der historischen Finanzdaten.
Wenn Sie weitere Details zu unseren Buchhaltungs- und Steuererklärungsdiensten oder ein maßgeschneidertes Angebot benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
Seit der Gründung im Jahr 2005 hat sich Finerise Consultants auf die Bereiche Firmenregistrierung und -verwaltung, Offshore-Firmengründung, Auslandsinvestitionen, Finanz- und Steuerberatung sowie gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Wir bieten professionelle, schnelle, persönliche, umfassende, sichere und kosteneffiziente Dienstleistungen und sind Ihr vertrauenswürdiger Partner! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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