Finerise unterstützt Kunden bei der Registrierung von Exempted Companies auf den Kaimaninseln, einem der weltweit angesehensten Offshore-Finanzzentren. Die Exempted Company ist die häufigste Form des Offshore-Vehikels auf den Kaimaninseln und unterliegt dem Companies Act (2025 Revision) der Kaimaninseln. Die folgenden Informationen basieren auf dem Companies Act (in der überarbeiteten Fassung) und dem Companies (Amendment) Act, 2024 (in Kraft seit 1. Januar 2026) sowie den geltenden Vorschriften zur wirtschaftlichen Substanz und zum wirtschaftlichen Eigentum.
≡ Vorteile der Gründung einer Exempted Company auf den Kaimaninseln
- - Keine direkten Steuern – Exempted Companies auf den Kaimaninseln unterliegen keiner Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Quellensteuer oder sonstigen direkten Steuern auf Offshore-Einkünfte. Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Kapitalgewinne aus nicht-kaimanischen Quellen sind nicht steuerbar.
- - Steuerbefreiungsverpflichtung – Eine Exempted Company kann eine verlängerbare Verpflichtungserklärung der Regierung der Kaimaninseln erhalten, dass sie für einen Zeitraum von 20 Jahren keiner künftigen Besteuerung unterworfen wird (auf besonderen Antrag auf 30 Jahre verlängerbar).
- - Kein Mindeststammkapital – Es besteht kein gesetzliches Mindeststammkapitalerfordernis. Das übliche genehmigte Stammkapital beträgt 50.000 USD, jedoch muss bei Gründung kein Betrag eingezahlt werden.
- - 100 % ausländisches Eigentum – Es sind keine lokalen Gesellschafter oder Direktoren erforderlich. Gesellschafter und Direktoren können natürliche oder juristische Personen jeglicher Nationalität sein.
- - Vertraulichkeitsschutz – Das Gesellschafterregister ist nicht öffentlich einsehbar. Nur grundlegende Angaben (Firmenname, eingetragener Geschäftssitz, registrierter Vertreter) erscheinen in der öffentlichen Akte.
- - Keine Pflicht zur jährlichen Hauptversammlung (AGM) – Exempted Companies sind nicht verpflichtet, eine jährliche Hauptversammlung auf den Kaimaninseln abzuhalten, noch müssen sie Jahresberichte einreichen, die Gesellschafterdaten offenlegen.
- - Schnelle Gründung – Die Standardbearbeitung dauert 5-7 Werktage; ein beschleunigter Service (24 Stunden) ist verfügbar.
≡ Kernanforderungen für die Registrierung einer Exempted Company auf den Kaimaninseln
- Firmenname – Englischer Name erforderlich. Exempted Companies sind nicht verpflichtet, einen Rechtsformzusatz wie "Limited", "Ltd", "Inc" oder "Corporation" zu führen. Namen mit eingeschränkten Wörtern bedürfen der vorherigen Genehmigung. Der Name kann für bis zu 90 Tage reserviert werden.
- Eingetragener Geschäftssitz und registrierter Vertreter – Jede Exempted Company auf den Kaimaninseln muss einen eingetragenen Geschäftssitz unterhalten und einen registrierten Vertreter auf den Kaimaninseln bestellen. Der registrierte Vertreter muss ein lizenzierter Corporate Service Provider (CSP) sein. Finerise bietet diese Dienstleistungen über unseren lizenzierten Partner auf den Kaimaninseln an.
- Gesellschafter – Mindestens ein Gesellschafter (natürliche oder juristische Person). Keine Nationalitätsbeschränkungen. Inhaberaktien sind nicht zulässig. Gesellschafterdaten sind nicht Teil der öffentlichen Akte.
- Direktoren – Mindestens ein Direktor (natürliche oder juristische Person). Juristische Personen als Direktoren zulässig. Keine Wohnsitzbeschränkungen. Ein Direktorenregister muss am eingetragenen Geschäftssitz geführt werden, und eine Kopie muss beim Registrar eingereicht werden. Änderungen im Direktorenregister müssen innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden.
- Firmensekretär – Optional, gesetzlich nicht vorgeschrieben.
- Stammkapital – Kein Mindesterfordernis. Übliches genehmigtes Kapital beträgt 50.000 USD. Aktien können mit oder ohne Nennwert ausgegeben werden. Keine Einzahlungspflicht bei Gründung.
- Memorandum und Satzung (M&A) – Müssen erstellt und beim Registrar eingereicht werden. Finerise bereitet diese Dokumente vor.
≡ Gesetzliche Aktualisierungen 2025/2026 – Companies (Amendment) Act, 2024
Der Companies (Amendment) Act, 2024 der Kaimaninseln trat am 1. Januar 2026 in Kraft und führte mehrere modernisierende Änderungen des Companies Act ein. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- - Herabsetzung des Stammkapitals ohne gerichtliche Genehmigung – Eine solvente Gesellschaft kann ihr Stammkapital durch Sonderbeschluss, unterstützt durch eine Solvenzerklärung, herabsetzen, wodurch Gerichtsverfahren entfallen. Die Solvenzerklärung muss innerhalb von 15 Tagen nach Beschlussfassung beim Registrar eingereicht werden.
- - Rücknahme von Bruchteilsaktien – Bruchteilsaktien können zurückgenommen werden, soweit die Satzung der Gesellschaft dies zulässt.
- - Erweiterte Fortführungsbestimmungen – Ausländische Körperschaften mit beschränkter Haftung können nun die Registrierung durch Fortführung als Exempted Company beantragen.
- - Umwandlung einer LLC oder Stiftungsgesellschaft in eine Exempted Company – Nach den neuen Bestimmungen zulässig.
≡ Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz (ES)
Die Kaimaninseln haben Rechtsvorschriften zur wirtschaftlichen Substanz nach dem International Tax Co-operation (Economic Substance) Act (2026 Revision) eingeführt.
- - Economic Substance Notification (ESN) – Alle Rechtsträger (einschließlich Exempted Companies) müssen jährlich bis zum 31. Januar eine ESN beim Department for International Tax Co-operation (DITC) einreichen. Die ESN ist Voraussetzung für die Einreichung des Jahresberichts.
- - Relevante Tätigkeiten – Neun Kategorien: Bankwesen, Versicherung, Fondsverwaltung, Finanzierung und Leasing, Hauptverwaltung, Schifffahrt, geistiges Eigentum, Vertriebs- und Dienstleistungszentren sowie Holdinggesellschaft (reine Eigenkapitalbeteiligung).
- - Reine Eigenkapital-Holdinggesellschaften – Unterliegen reduzierten Substanzanforderungen (müssen alle Einreichungspflichten erfüllen, sind aber nicht verpflichtet, physische Präsenz oder Mitarbeiter zu haben).
- - Economic Substance Return (ESR) – Rechtsträger, die relevante Tätigkeiten ausüben, müssen innerhalb von 12 Monaten nach Ende des betreffenden Geschäftsjahres einen ESR einreichen, der die kerngeschäftlichen Einkünfteerzielungsaktivitäten auf den Kaimaninseln, angemessene Betriebsausgaben, physische Präsenz und Personal nachweist.
- - Sanktionen bei Nichteinhaltung – Die nicht fristgerechte Einreichung einer ESN oder eines ESR kann zu Verwaltungsstrafen führen. Fortgesetzte Nichteinhaltung kann zu höheren Strafen und zur Löschung führen.
≡ Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums (UBO)
Der Beneficial Ownership Transparency Act (Revised) (BOTA) ist am 1. Januar 2025 vollständig in Kraft getreten und konsolidiert und erweitert die früheren UBO-Vorschriften. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
- - Pflicht zur Führung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer – Jede Exempted Company auf den Kaimaninseln muss ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer (Register of Beneficial Owners, ROBO) einrichten und führen, in dem die natürlichen Personen erfasst werden, die letztlich 25 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte besitzen oder kontrollieren oder die anderweitig die letztendliche wirksame Kontrolle ausüben.
- - Aktualisierungsfrist – Änderungen im Register der wirtschaftlichen Eigentümer müssen dem Corporate Service Provider innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung der Änderung gemeldet werden, und der Anbieter muss die zuständige Behörde aktualisieren.
- - Alternativer Compliance-Weg – Bestimmte Rechtsträger (z. B. börsennotierte Gesellschaften, regulierte Fonds) können sich für einen alternativen Weg qualifizieren, indem sie eine Kontaktperson benennen, die BO-Informationen innerhalb von 24 Stunden nach einer Anfrage bereitstellt.
- - Zugangsbeschränkungen – Das BO-Register ist nicht öffentlich einsehbar. Es ist nur für zuständige Behörden auf rechtmäßiges Ersuchen zugänglich.
- - Sanktionen bei Nichteinhaltung – Die Nichteinhaltung eines korrekten BO-Registers kann zu Strafen führen. Bei Erstverstößen können Verwaltungsbußen verhängt werden; wiederholte Nichteinhaltung kann zu höheren Bußgeldern und zur Löschung führen.
≡ Jährliche Compliance und Pflichten
- Economic Substance Notification (ESN) – Fällig am 31. Januar eines jeden Jahres, bevor der Jahresbericht eingereicht werden kann. Finerise unterstützt bei der Vorbereitung und Einreichung.
- Jahresbericht – Exempted Companies müssen bis zum 31. Januar eines jeden Jahres einen Jahresbericht beim Registrar of Companies einreichen (letzte Frist 31. März, bevor Strafen anfallen).
- Jährliche staatliche Gebühr – Jährlich zu zahlen, berechnet auf der Grundlage des genehmigten Stammkapitals der Gesellschaft. Finerise erinnert rechtzeitig und unterstützt bei der Zahlung.
- Führung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer – Muss aktuell gehalten werden; Änderungen sind innerhalb von 30 Tagen zu melden.
- Economic Substance Return (falls zutreffend) – Fällig innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres für Rechtsträger, die relevante Tätigkeiten ausüben.
- Register der Direktoren und leitenden Angestellten – Muss am eingetragenen Geschäftssitz geführt werden, und Änderungen müssen innerhalb von 30 Tagen beim Registrar eingereicht werden.
- Buchhaltungsunterlagen – IBCs sind verpflichtet, Buchhaltungsunterlagen für mindestens sechs Jahre aufzubewahren. Die Unterlagen müssen dem Registrar auf Anfrage zugänglich sein.
≡ Warum Finerise für die Gründung einer Exempted Company auf den Kaimaninseln wählen?
- + Lizenzierter registrierter Vertreter als Partner – Finerise arbeitet mit einem lizenzierten Corporate Service Provider (CSP) auf den Kaimaninseln zusammen.
- + One-Stop-Service – Von der Namensprüfung, Dokumentenvorbereitung und Einreichung bis zur jährlichen Verlängerung, Economic Substance-Berichterstattung und Führung des BO-Registers – wir verwalten den gesamten Prozess.
- + Vertraulichkeit garantiert – Alle Kundeninformationen werden streng vertraulich behandelt; Gesellschafterdaten werden nicht in öffentlichen Registern offengelegt.
- + Transparente Beauftragung – Alle Servicevereinbarungen werden vor Beginn schriftlich bestätigt; keine versteckten Kosten.
- + Über 20 Jahre Erfahrung – Umfangreiche Erfahrung in der Unterstützung internationaler Kunden bei Offshore-Firmengründungen auf den Kaimaninseln und in anderen führenden Jurisdiktionen.
Finerise Consultants kann Ihnen helfen
Seit der Gründung im Jahr 2005 hat sich Finerise Consultants auf die Bereiche Firmenregistrierung und -verwaltung, Offshore-Firmengründung, Auslandsinvestitionen, Finanz- und Steuerberatung sowie gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Wir bieten professionelle, schnelle, aufmerksame, sichere und kosteneffiziente Dienstleistungen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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