




Der Besitz eines chinesischen Visums ist nur der erste Schritt. Gemäß dem „Ausreise- und Einreiseverwaltungsgesetz der Volksrepublik China" müssen Ausländer, die mit Z- (Arbeit), X1- (Langzeitstudium), S1- (Langzeitige private Angelegenheiten) und anderen Visa einreisen, innerhalb von 30 Tagen nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis dient als offizieller Ausweis für Ausländer, um sich langfristig legal in China aufzuhalten, zu arbeiten und zu studieren. Sie ist auch ein entscheidender Nachweis für alltägliche Aufgaben wie die Eröffnung von Bankkonten, den Kauf von Hochgeschwindigkeitszugtickets und die Registrierung der Unterkunft. Wir bieten Full-Process-Dienstleistungen für Aufenthaltserlaubnisse, um Ihnen zu helfen, sich schnell an das Leben in China anzupassen.
Anwendbar auf ausländische Arbeitnehmer und Experten, die mit einem Z-Visum einreisen. Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel 1-5 Jahre, übereinstimmend mit der Dauer der Arbeitserlaubnis. Gemäß den Vorschriften können bestimmte hochqualifizierte Talente Erlaubnisse mit dem Vermerk „Teilzeit" oder „Talent" beantragen.
Anwendbar auf internationale Studierende, die mit einem X1-Visum zum Langzeitstudium einreisen. Die Gültigkeitsdauer hängt von der Dauer des Studienprogramms ab.
Anwendbar auf Personen, die mit einem S1-Visum einreisen, wie Ehepartner, Eltern, Kinder unter 18 Jahren und Schwiegereltern von Ausländern, die sich zum Arbeiten oder Studieren in China aufhalten.
Anwendbar auf Familienangehörige chinesischer Staatsbürger oder Personen mit Daueraufenthalt, die einen Aufenthalt zum Zweck der Familienzusammenführung beantragen.
Anwendbar auf ansässige ausländische Journalisten, die mit einem J1-Visum einreisen.
Einreiseregistrierung → Dokumente vorbereiten → Antrag einreichen → Erlaubnis abholen
Gültiger Reisepass & Visum: Der Reisepass muss länger als 6 Monate gültig sein und ein gültiges Einreisevisum enthalten.
Unterkunftsregistrierungsformular: „Vorläufiges Unterkunftsregistrierungsformular für Ausländer", ausgestellt von der örtlichen Polizeistation innerhalb von 24 Stunden nach Einreise. Online-Selbstdeklaration wird jetzt in Peking, Shanghai, Guangdong usw. unterstützt.
Gesundheitszeugnis: Erforderlich für Antragsteller im Alter von 18-70 Jahren, ausgestellt vom China Customs Quarantine Bureau (normalerweise für Erstanträge).
Antragsformular & Foto: Ausgefülltes „Antragsformular für Visum und Aufenthaltserlaubnis" und ein aktuelles 2-Zoll-Passfoto mit weißem Hintergrund.
Arbeitsaufnahme: Gültige originale „Ausländer-Arbeitserlaubnis" oder elektronische Erlaubnisinformationen.
Studium: Zulassungsbescheid oder Einschreibungsbescheinigung der Schule.
Private Angelegenheiten/Zusammenführung: Nachweis der Verwandtschaft (z. B. Heirats-/Geburtsurkunden, notariell beglaubigt und authentifiziert, wenn im Ausland ausgestellt) und Kopien des Reisepasses und der Aufenthaltserlaubnis der Gastperson.
Berechtigungsprüfung & Planung: Bestimmung der geeigneten Aufenthaltserlaubniskategorie und -gültigkeit basierend auf Ihrem Visumtyp und Besuchszweck.
Dokumentenprüfung & Organisation: Anleitung durch die Unterkunftsregistrierung und medizinische Untersuchungen. Wir prüfen alle Materialien auf Vollständigkeit und Konformität, um Ablehnungen zu vermeiden. Wir unterstützen bei der Erstellung konformer chinesischer Übersetzungen für alle ausländischen Dokumente.
Terminvereinbarung & Einreichung: Unterstützung bei der Buchung von Terminen bei der örtlichen Ausländerbehörde und Bereitstellung von Begleit- oder Vertretungseinreichungsdiensten, um Ihnen Zeit zu sparen.
Fortschrittsverfolgung & Abholung: Überwachung des Genehmigungsstatus in Echtzeit und Unterstützung bei der Abholung, sobald die Erlaubnis fertig ist, um sicherzustellen, dass Sie rechtzeitig den legalen Status erhalten.
Verlängerungs- & Änderungsdienste: Unterstützung bei Verlängerungsverfahren vor Ablauf und Bearbeitung von Vermerkänderungen bei Aktualisierungen persönlicher Daten (z. B. Reisepassnummer, Adresse).
F: Wie schnell muss ich nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?
A: Sie müssen den Antrag innerhalb von 30 Tagen nach Einreise stellen. Überziehung ist illegal und führt zu Bußgeldern; schwere Fälle können zur Abschiebung führen.
F: Wie lange ist die Gültigkeitsdauer einer Aufenthaltserlaubnis?
A: Sie hängt von Ihrem Status ab. Arbeitsaufenthaltserlaubnisse entsprechen in der Regel der Gültigkeit der Arbeitserlaubnis (bis zu 5 Jahre); Studienaufenthaltserlaubnisse hängen von der Studienzeit ab; Erlaubnisse für private Angelegenheiten betragen typischerweise 1-3 Jahre.
F: Kann ich mit einer Aufenthaltserlaubnis frei nach China ein- und ausreisen?
A: Ja. Während der Gültigkeitsdauer können Sie mehrmals nach China ein- und ausreisen, ohne ein zusätzliches Visum zu beantragen.
F: Meine Erlaubnis läuft ab, aber meine Arbeit/mein Studium ist noch nicht beendet. Was soll ich tun?
A: Sie müssen 30 Tage vor Ablauf eine Verlängerung bei der Ausländerbehörde beantragen. Wir bieten Verlängerungsagenturdienste an, um einen nahtlosen legalen Status zu gewährleisten.
Müssen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern? Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen professionellen Bearbeitungsplan und ein Angebot zu erhalten.
Seit der Gründung im Jahr 2005 hat sich Finerise Consultants auf die Bereiche Firmenregistrierung und -verwaltung, Offshore-Firmengründung, Auslandsinvestitionen, Finanz- und Steuerberatung sowie gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Wir bieten professionelle, schnelle, persönliche, umfassende, sichere und kosteneffiziente Dienstleistungen und sind Ihr vertrauenswürdiger Partner! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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