Die Firmenlöschung ist nicht nur ein administratives Verfahren, sondern auch ein zentrales rechtliches Verfahren zur Klärung von Forderungen und Verbindlichkeiten und zur Vermeidung der gesamtschuldnerischen Haftung der Gesellschafter. Mit dem Fortschreiten der Reform wurde der Prozess zwar optimiert, die Aufsicht jedoch erheblich verschärft. Wenn das Unternehmen nach der Auflösung nicht gesetzeskonform liquidiert und gelöscht wird, drohen rechtliche Risiken wie die Aufnahme in die Liste schwerwiegender Verstöße und Unzuverlässigkeit, Einschränkungen des gesetzlichen Vertreters und die gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter auf Schadensersatz.
Die Löschung von Unternehmen betrifft die Steuerbehörden, die Industrie- und Handelsverwaltung, Banken, den Zoll (Import-/Exportunternehmen), die Personal- und Sozialversicherung und andere Abteilungen. Um einen effizienten und konformen Marktaustritt zu gewährleisten, wird empfohlen, eine professionelle Agentur mit der Unterstützung des Prozesses zu beauftragen.
Besondere Risikowarnung nach den neuen Vorschriften!
Die einschlägigen Vorschriften haben die Löschungshaftung erheblich angepasst, und Geschäftsinhaber müssen Folgendes beachten:• Geschäftsführer sind die gesetzlichen Liquidationsverpflichteten: Das neue Gesellschaftsgesetz legt eindeutig fest, dass die Geschäftsführer die Liquidationsverpflichteten der Gesellschaft sind (sofern die Satzung nichts anderes bestimmt). Dies bedeutet, dass Geschäftsführer, die nach der Auflösung der Gesellschaft ihren Liquidationspflichten nicht rechtzeitig nachkommen (z. B. Einsetzung eines Liquidatorenteams und Aufbewahrung der Geschäftsbücher), und dadurch der Gesellschaft oder den Gläubigern Verluste entstehen, auf Schadensersatz haften. Die Haftung steigt dabei von der Gesellschafterebene auf die Geschäftsführungsebene.
• "Schonfrist" und "De-facto-Reue-Mechanismus" bei der vereinfachten Löschung: Gemäß den Vorschriften beträgt die Bekanntmachungsfrist für die vereinfachte Löschung 20 Tage. Wenn nach Ablauf der Bekanntmachungsfrist keine Einwände vorliegen, muss das Unternehmen die Löschung innerhalb von 20 Tagen beantragen, und die Registrierungsbehörde kann eine Nachfrist von 30 Tagen nach Ermessen gewähren. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Gesellschafter auch bei erfolgreicher Löschung weiterhin gesamtschuldnerisch haften und mit Verwaltungsbußen rechnen müssen, wenn das Unternehmen in der Verpflichtungserklärung die wahre Sachlage (z. B. offene Schulden) verschwiegen hat.
• "Zwangslöschung" und "Kreditstrafe": Gemäß den Vorschriften kann die Registrierungsbehörde eine Zwangslöschung durchführen, wenn der Gewerbeschein eines Unternehmens seit 3 Jahren entzogen und noch nicht gelöscht wurde. Gleichzeitig darf der gesetzliche Vertreter oder die verantwortliche Person eines Unternehmens, das in die Liste schwerwiegender Verstöße und Unzuverlässigkeit aufgenommen wurde, für drei Jahre nicht als gesetzlicher Vertreter anderer Unternehmen fungieren.
• "Einspruchsrecht" von Steuer- und Sozialversicherungsbehörden: Vor der Löschung müssen fällige Steuern, Säumniszuschläge, Bußgelder und ausstehende Sozialversicherungsbeiträge beglichen werden. Die Steuerbehörde und die Personal- und Sozialversicherungsbehörde prüfen dies durch Informationsaustausch. Jeder nicht beglichene Posten führt zum Scheitern der Löschung.
Warum uns mit der Firmenlöschung beauftragen?
Die Firmenlöschung ist ein komplexes Systemprojekt, und die Eigenabwicklung ist oft zeitaufwendig, arbeitsintensiv und fehleranfällig. Wählen Sie unsere professionellen Dienstleistungen, um folgende Kernsorgen für Sie zu lösen:☑ One-Stop-Betreuung für den gesamten Prozess: Wir bieten Closed-Loop-Services von der Steuerbereinigung, Sozialversicherungslöschung, Gewerbeanmeldung, Lizenzenlöschung bis hin zur Bankkontolöschung und Siegelrückgabe. Sie müssen nicht zwischen den Abteilungen hin- und herpendeln, was Ihnen Zeit und Mühe spart.
☑ Fachkundige Behandlung schwerwiegender Probleme: Wir sind spezialisiert auf die Bearbeitung schwieriger Fälle wie Gesellschafterverlust, Verlust von Lizenzen und die Unfähigkeit zur Selbstliquidation.
☑ Compliance-Vermeidung und Haftungsabtrennung: Wir arbeiten streng nach dem Gesellschaftsgesetz, gewährleisten die Rechtmäßigkeit der Liquidationsverfahren und erstellen formelle Liquidationsberichte, um Ihnen zu helfen, die rechtlichen Verbindungen zum Unternehmen vollständig zu kappen und nachträgliche Schulden- und Rechtsrisiken zu vermeiden.
☑ Effiziente Reaktion und transparenter Fortschritt: Vertraut mit den betrieblichen Abläufen der Unternehmenslöschung, minimieren wir die Bearbeitungsfristen und sorgen für einen sorgenfreien Prozess.
Liste der erforderlichen Informationen für die Firmenlöschung
Um einen reibungslosen Start des Löschungsprozesses zu gewährleisten, bereiten Sie bitte die folgenden Grundmaterialien vor (je nach Betriebszustand des Unternehmens anpassbar):☑ Lizenzen und Siegel: Original und Kopie der Gewerbeerlaubnis (bei Verlust ist eine Verlusterklärung erforderlich), ein vollständiger Satz Firmensiegel.
☑ Bankinformationen: Informationen zum Basis-Girokonto, Siegelkarte der Bank, Online-Banking-U-Shield und Passwörter usw.
☑ Informationen zum gesetzlichen Vertreter und den Gesellschaftern: Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters (Originalprüfung erforderlich), Kopien der Personalausweise aller Gesellschafter (Originale müssen überprüft werden) sowie Steuerkontonummer und Passwort mit Realnamen.
☑ Finanz- und Steuerinformationen: Buchungsbelege, Hauptbücher und Abschlüsse des Unternehmens seit seiner Gründung; Steuererklärungen, Steuerzahlungsbescheinigungen und Bankquittungen über die Jahre.
☑ Sonstige Dokumente: wie die Satzung (neueste Fassung).
Der grundlegende Prozess der Firmenlöschung
Einsetzung eines Liquidatorenteams und Anmeldung ➠ Steuer- und Sozialversicherungslöschung ➠ Veröffentlichung oder Bekanntmachung (Gläubigeraufruf) ➠ Gewerbe- und Handelsregisterlöschung ➠ Bankkontolöschung ➠ Siegellöschung.Erläuterung der Löschungsdauer und -gebühren
• Bearbeitungsdauer: Im Allgemeinen wird eine Löschung innerhalb von 3-6 Monaten erwartet. Bei unordentlichen Steuerkonten, einem Eintrag in eine Anomalienliste oder offenen Rechtsstreitigkeiten verlängert sich die Zeit entsprechend. Die Bekanntmachungsfrist für die einfache Löschung verkürzt sich auf 20 Tage, der gesamte Zyklus beträgt ca. 1-2 Monate.• Gebührenzusammensetzung: Die Löschungsgebühr wird durch Faktoren wie die Art der Steuerzahlung (Kleinunternehmer/Regelbesteuerung), die Anzahl der Betriebsjahre, den Grad der buchhalterischen Unordnung und das Vorliegen von Steuerstrafen beeinflusst. Es wird empfohlen, sich für eine Fallbewertung an einen professionellen Berater zu wenden.
Fachlicher Rat: Die Firmenlöschung ist ein Prozess der "sanften Landung" rechtlicher Risiken. Geben Sie das Unternehmen nicht willkürlich auf, nur weil es günstiger oder problemloser erscheint, um langfristige Kreditschäden und rechtliche Gefahren zu vermeiden. Ein professionelles Team zu wählen, bedeutet Sicherheit und Seelenfrieden.
FINERISE Consultants kann Ihnen helfen
Seit der Gründung im Jahr 2005 hat sich FINERISE Consulting auf die Bereiche Firmenregistrierung und -verwaltung, Offshore-Firmengründung, Auslandsinvestitionen, Finanz- und Steuerberatung sowie gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Wir bieten professionelle, schnelle, persönliche, umfassende, sichere und kosteneffiziente Dienstleistungen und sind Ihr vertrauenswürdiger Partner! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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