Arbeitserlaubnis für China (Z-Visum) – Vollständiger Leitfaden
China betreibt ein einheitliches Arbeitserlaubnissystem für ausländische Staatsangehörige, das die frühere „Beschäftigungserlaubnis für Ausländer" und die „Arbeitserlaubnis für ausländische Experten" in einer einzigen Arbeitserlaubnis für Ausländer zusammenführt. Alle in China arbeitenden Ausländer werden in drei Kategorien eingeteilt: A (hochqualifizierte Talente), B (Fachkräfte) und C (sonstige Arbeitnehmer). Dieser Leitfaden erläutert die Klassifizierungskriterien, die erforderlichen Dokumente, häufige Fallstricke und Optionen für Familienvisa.
Talentklassifizierung – Kategorien A, B und C
Die Kategorie bestimmt Ihre Berechtigung, die Bearbeitungsgeschwindigkeit und die Dokumentenanforderungen. Für die detaillierte Punktevergabe und die Punktetabelle besuchen Sie unsere spezielle Seite →
Kategorie A – Hochqualifizierte Talente
- Ausgewählt für nationale Talentförderungspläne
- Erfüllung international anerkannter Standards für berufliche Leistungen
- Marktorientierte geförderte Positionen
- Innovative und unternehmerische Talente
- Hervorragende Nachwuchstalente
- Punktzahl über 85 Punkte
Vorteile: Beschleunigte Bearbeitung, vereinfachte Dokumentation und oft keine Anforderung eines Hochschulabschlusses.
Kategorie B – Fachkräfte
- Bachelor-Abschluss oder höher plus mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung
- Hervorragende Absolventen mit einem Master-Abschluss oder höher von chinesischen Universitäten
- Absolventen mit einem Master-Abschluss von einer der 100 weltweit führenden Universitäten
- Fremdsprachenlehrpersonal (Muttersprachler mit Bachelor-Abschluss und mehr als 2 Jahren Lehrerfahrung)
- Punktzahl von 60 Punkten oder mehr
Hinweis: Die meisten ausländischen Antragsteller fallen in diese Kategorie. Die Punktetabelle (Link oben) hilft Ihnen bei der Selbsteinschätzung.
Kategorie C – Sonstige ausländische Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer, die den Bedürfnissen des inländischen Arbeitsmarktes entsprechen und vorübergehende, saisonale, nicht-technische oder Dienstleistungsarbeiten ausführen
- Unterliegen einer strengen Quotenverwaltung
Grundlegende Anforderungen – Arbeitgeber und Antragsteller
Der Arbeitgeber muss:
- Gesetzeskonform gegründet sein und keine Aufzeichnungen über schwerwiegende Verstöße aufweisen
- Für eine Position mit besonderem Bedarf einstellen, die nicht durch einen einheimischen Kandidaten besetzt werden kann
- Ein Gehalt zahlen, das mindestens dem lokalen Mindestlohn entspricht; gegebenenfalls vorherige Genehmigung der Branche einholen
Der Antragsteller muss:
- Mindestens 18 Jahre alt und bei guter Gesundheit sein
- Kein Führungszeugnis mit Eintragungen haben
- Einen bestätigten Arbeitgeber in China haben
- Über die erforderlichen Fachkenntnisse oder das Wissen für die Tätigkeit verfügen
- Die beabsichtigte Tätigkeit muss den Bedürfnissen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Chinas dienen
Wichtige Dokumente für den Antrag auf Arbeitserlaubnis (Z-Visum)
Für eine Beschäftigung von mehr als 90 Tagen:
- Antragsformular für die Arbeitserlaubnis für Ausländer
- Nachweis der Arbeitsqualifikation / Lebenslauf
- Höchster Bildungsabschluss (notariell beglaubigt und mit Apostille versehen)
- Berufsqualifikationsnachweis (falls zutreffend)
- Führungszeugnis (gültig für 6 Monate)
- Ärztliches Untersuchungszeugnis
- Arbeitsvertrag oder Ernennungsschreiben
- Geschäftsunterlagen des Arbeitgebers
Für eine Beschäftigung von 90 Tagen oder weniger: vereinfachtes Verfahren mit Einladungsschreiben, Vertrag und Verpflichtungserklärung zur Straffreiheit.
Häufige Gründe für die Ablehnung der Arbeitserlaubnis
- Abgelaufene oder unvollständige Dokumente: Führungszeugnisse, die älter als 6 Monate sind, fehlende Apostille oder falsche Übersetzung.
- Nicht übereinstimmende Stellenbeschreibung: Die Position und die Qualifikationen des Antragstellers stimmen nicht überein; die Berufsbezeichnung ist nicht mit dem Vertrag vereinbar.
- Unzureichende Qualifikationen: Kategorie B erfordert einen verifizierten Bachelor-Abschluss plus 2 Jahre Erfahrung; das Nichterfüllen einer dieser Bedingungen führt zur Ablehnung.
- Führungszeugnis: Jede frühere Verurteilung, auch geringfügig, kann ein Hindernis sein; Offenlegung und ordnungsgemäße Dokumentation sind entscheidend.
- Nichteinhaltung von Vorschriften durch den Arbeitgeber: Das einstellende Unternehmen hat eine schlechte Compliance-Historie, eine ungültige Gewerbeerlaubnis oder ein unzureichendes Stammkapital.
- Inkonsistente persönliche Informationen: Name, Passnummer oder Geburtsdatum unterscheiden sich zwischen den Dokumenten.
Finerise führt eine Vorprüfung aller Dokumente durch und prüft sie auf Konsistenz, um das Ablehnungsrisiko zu minimieren.
Familienmitglieder – Visum zum Familiennachzug (S1/S2)
Ausländische Arbeitnehmer mit gültiger Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis können ihre unmittelbaren Familienmitglieder nach China holen.
- S1-Visum (Langzeit): Für Ehepartner, Eltern und Kinder unter 18 Jahren, die länger als 180 Tage bleiben möchten. Das S1-Visum kann in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden, die mehrfache Einreisen und eine dem Visum des Hauptinhabers entsprechende Dauer ermöglicht.
- S2-Visum (Kurzzeit): Für kurze Aufenthalte bis zu 180 Tagen; geeignet für Familienmitglieder, die vorübergehende Aufenthalte benötigen.
Zu den erforderlichen Dokumenten gehören in der Regel die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunde (beide notariell beglaubigt und mit Apostille versehen) und ein Einladungsschreiben des Hauptinhabers. Lesen Sie unseren vollständigen Leitfaden zum Familiennachzug →
Wie Finerise Ihren Antrag auf Arbeitserlaubnis unterstützt
- Vorprüfung der Dokumente und logische Überprüfung vor der Einreichung
- Genaue Kategoriebestimmung und Punktebewertung
- Vollständige Prozessverfolgung vom Mitteilungsschreiben zur Arbeitserlaubnis bis zur Aufenthaltserlaubnis
- Lokale Expertise in Guangzhou, Foshan und weiteren Städten in Guangdong
- Transparente Gebühren und klarer Leistungsumfang
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