Finerise unterstützt Kunden bei der Registrierung von International Business Companies (IBCs) in Samoa. Das Offshore-Regime Samoas wird durch den International Companies Act 1988 (ICA 1988) geregelt, der steuerbefreite internationale Gesellschaften mit beschränkter Haftung und strenger Vertraulichkeit ermöglicht. Die folgenden Informationen basieren auf dem ICA 1988 (in der jeweils geltenden Fassung) und den anwendbaren Vorschriften Samoas.
≡ Vorteile der Samoa IBC-Gründung
- - Steuerbefreiung für Offshore-Einkünfte – Samoa IBCs sind vollständig von der Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Quellensteuer und Stempelsteuer auf Einkünfte befreit, die außerhalb Samoas erzielt werden.
- - Kein Mindesteinzahlungskapital – Kein gesetzliches Mindestkapitalerfordernis. Übliches genehmigtes Stammkapital beträgt US$ 1.000.000, jedoch muss bei Gründung kein Betrag eingezahlt werden.
- - 100 % ausländisches Eigentum – Kein lokaler Gesellschafter oder Direktor erforderlich. Gesellschafter und Direktoren können natürliche oder juristische Personen beliebiger Nationalität sein.
- - Vertraulichkeitsschutz – Angaben zu Direktoren, Gesellschaftern und wirtschaftlich Berechtigten sind nicht Teil der öffentlichen Aufzeichnungen und werden nur vom registrierten Vertreter geführt.
- - Keine Jahresmeldung – Samoa IBCs sind nicht verpflichtet, Jahresmeldungen oder geprüfte Jahresabschlüsse bei der Regierung einzureichen.
- - Inhaberaktien zulässig – Nach dem ICA 1988 sind Inhaberaktien zulässig. Inhaberaktien können gegen Inhaberaktienzertifikate eingetauscht werden.
- - Flexible Sitzungen – Sitzungen von Direktoren und Gesellschaftern können weltweit per Telefon, auf elektronischem Wege oder durch Stimmrechtsvertretung abgehalten werden. Keine Hauptversammlung erforderlich.
≡ Zulässige Tätigkeiten und Beschränkungen
- - IBCs dürfen ihre Geschäfte vollständig außerhalb Samoas betreiben, einschließlich internationalem Handel, Investmentholding, Vermögensschutz, IP-Eigentum und E-Commerce.
- - IBCs ist es untersagt, mit Einwohnern Samoas Handel zu treiben, Immobilien in Samoa zu besitzen oder Geschäfte innerhalb Samoas zu betreiben.
- - IBCs dürfen ohne Lizenz keine Bank-, Versicherungs-, Rückversicherungs-, Fondsverwaltungs-, Treuhandverwaltungs- oder kollektive Kapitalanlagegeschäfte betreiben.
≡ Kernanforderungen für die Samoa IBC-Registrierung
- Firmenname – Englischer Name erforderlich, endend mit einem Gesellschaftszusatz (z. B. „Limited", „Ltd", „Corporation", „Inc", „S.A.", „GmbH"). Chinesische Namen zulässig. Beschränkte Wörter („Bank", „Insurance", „Trust") bedürfen der Genehmigung. Der Name kann für bis zu drei Monate reserviert werden.
- Eingetragener Sitz und ansässiger Vertreter – Jede Samoa IBC muss einen eingetragenen Sitz unterhalten und einen ansässigen Vertreter in Samoa bestellen (ein lizenziertes Treuhandunternehmen). Finerise bietet diese Dienstleistungen an.
- Gesellschafter – Mindestens ein Gesellschafter (natürliche oder juristische Person). Keine Nationalitätsbeschränkungen. Inhaberaktien sind zulässig. Gesellschafterangaben werden nicht öffentlich bekannt gegeben.
- Direktoren – Mindestens ein Direktor (natürliche oder juristische Person). Juristische Personen als Direktoren zulässig. Keine Wohnsitzerfordernis. Direktorennamen sind nicht Teil der öffentlichen Akte.
- Firmensekretär / ansässiger Vertreter – Eine IBC muss entweder einen ansässigen Sekretär oder einen ansässigen Vertreter haben, der ein registriertes Treuhandunternehmen sein muss.
- Stammkapital – Kein Mindestkapital. Übliches genehmigtes Kapital US$ 1.000.000. Aktien können mit oder ohne Nennwert sein, in beliebiger Währung außer Samoa Tala.
- Memorandum und Satzung – Vorzubereiten und beim Register einzureichen. Finerise bereitet diese Dokumente vor.
≡ Registrierungsprozess
- Schritt 1 – Namensprüfung und -reservierung – Finerise führt eine Namensverfügbarkeitsprüfung durch. Der Name kann für bis zu drei Monate reserviert werden.
- Schritt 2 – Dokumentenvorbereitung – Wir bereiten das Memorandum, die Satzung und die Antragsformulare vor.
- Schritt 3 – Einreichung der KYC-Unterlagen – Legen Sie beglaubigte Passkopien und einen Wohnsitznachweis für Direktoren, Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte vor.
- Schritt 4 – Einreichung beim Register – Der Antrag wird über unseren lizenzierten ansässigen Vertreter eingereicht. Standardbearbeitung: 24-48 Stunden.
- Schritt 5 – Erhalt der Gründungsbescheinigung – Nach Genehmigung stellt das Register die Gründungsbescheinigung (Certificate of Incorporation) aus.
- Schritt 6 – Lieferung des Gesellschaftskits – Das vollständige Kit enthält: Gründungsbescheinigung, M&A, Register, Aktienzertifikate und Gesellschaftssiegel.
≡ Jährliche Compliance und Pflichten
- Jährliche Lizenzgebühr – Samoa IBCs sind verpflichtet, eine jährliche staatliche Lizenzgebühr zu zahlen (fällig am Jahrestag der Gründung). Finerise unterstützt bei der rechtzeitigen Zahlung.
- Verlängerung des eingetragenen Sitzes und des ansässigen Vertreters – Muss jährlich aufrechterhalten werden.
- Buchhaltungsunterlagen – IBCs müssen Buchhaltungsunterlagen sieben Jahre lang aufbewahren, sind jedoch nicht verpflichtet, Jahresabschlüsse bei der Regierung einzureichen.
- Register der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) – Wird vom registrierten Vertreter geführt; nicht öffentlich einsehbar, aber den Behörden auf rechtmäßiges Ersuchen zugänglich.
- Berichterstattung zur wirtschaftlichen Substanz (falls zutreffend) – IBCs, die „relevante Tätigkeiten" ausüben und passive, aus ausländischen Quellen stammende Einkünfte erzielen, unterliegen der jährlichen ES-Berichterstattung. Finerise kann dabei unterstützen.
≡ Steuerlicher und wirtschaftlicher Substanzrahmen
- Territoriales Steuersystem – IBCs sind von allen lokalen Steuern auf Einkünfte befreit, die außerhalb Samoas erzielt werden. Dividenden, Kapitalgewinne, Zinsen und Lizenzgebühren aus Nicht-Samoa-Quellen sind nicht steuerbar.
- Wirtschaftssubstanzgesetz – Samoa hat Gesetze zur wirtschaftlichen Substanz in Übereinstimmung mit den OECD-Standards erlassen. IBCs, die Mitglied einer multinationalen Gruppe sind und passive, aus ausländischen Quellen stammende Einkünfte erzielen, müssen die jährliche ES-Berichterstattung einhalten. Für reine Holdinggesellschaften gelten reduzierte Anforderungen.
- Gesetzgebungsupdate 2026 – Der Miscellaneous (Removal of Tax Exemption for International Companies) Amendment Act 2026 plant, die vollständige Steuerbefreiung für IBCs mit Wirkung zum 1. Januar 2028 auslaufen zu lassen und auf ein territoriales Steuersystem umzustellen. Finerise wird die Kunden auf dem Laufenden halten.
≡ Häufig gestellte Fragen
Kann ein Ausländer eine IBC in Samoa ohne lokalen Direktor oder Gesellschafter registrieren?
Ja. 100 % ausländisches Eigentum ist zulässig. Es ist kein lokaler Direktor oder Gesellschafter erforderlich. Die Gesellschaft muss einen eingetragenen Sitz und einen ansässigen Vertreter in Samoa unterhalten (Finerise stellt diese bereit).
Wie hoch ist das erforderliche Mindeststammkapital für eine Samoa IBC?
Es besteht kein gesetzliches Mindesteinzahlungskapital. Das übliche genehmigte Stammkapital beträgt US$ 1.000.000, jedoch muss bei Gründung kein Betrag eingezahlt werden.
Sind Inhaberaktien bei Samoa IBCs zulässig?
Ja. Nach dem International Companies Act 1988 sind Inhaberaktien zulässig. Inhaberaktien können ausgegeben und gegen Inhaberaktienzertifikate eingetauscht werden. Inhaberaktien unterliegen jedoch erhöhten Sorgfaltspflichten gemäß internationaler Anti-Geldwäsche-Standards. Finerise empfiehlt, vor der Ausgabe von Inhaberaktien professionellen Rat einzuholen.
Muss eine Samoa IBC Jahresmeldungen oder geprüfte Jahresabschlüsse einreichen?
Nein. Samoa IBCs sind nicht verpflichtet, Jahresmeldungen oder geprüfte Jahresabschlüsse bei der Regierung einzureichen. Buchhaltungsunterlagen müssen privat sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
Wie lange dauert der Registrierungsprozess?
Die Standardbearbeitung durch das Register dauert nach Einreichung etwa 24-48 Stunden. Der gesamte Zeitplan von der Namenswahl bis zur Gründungsbescheinigung beträgt in der Regel 24-48 Stunden.
Gibt es in Samoa wirtschaftliche Substanzanforderungen für IBCs?
Ja. Samoa hat Gesetze zur wirtschaftlichen Substanz implementiert. IBCs, die Mitglied einer multinationalen Gruppe sind und passive, aus ausländischen Quellen stammende Einkünfte erzielen, unterliegen der jährlichen ES-Berichterstattung. Für reine Holdinggesellschaften gelten reduzierte Anforderungen (nur Einreichung). Finerise kann dabei unterstützen.
Warum Finerise für die Samoa IBC-Gründung wählen?
- + Lizenzierter Partner als ansässiger Vertreter – Finerise arbeitet mit einem lizenzierten Treuhandunternehmen in Samoa für Dienstleistungen des eingetragenen Sitzes und des ansässigen Vertreters zusammen.
- + One-Stop-Service – Von der Namensprüfung, Dokumentenvorbereitung, Einreichung bis zur jährlichen Verlängerung und Berichterstattung zur wirtschaftlichen Substanz.
- + Vertraulichkeit garantiert – Alle Kundeninformationen werden streng vertraulich behandelt; Direktor-/Gesellschafterangaben werden nicht in öffentlichen Aufzeichnungen offengelegt.
- + Transparente Beauftragung – Alle Servicevereinbarungen werden schriftlich bestätigt; keine versteckten Kosten.
- + Über 20 Jahre Erfahrung – Umfangreiche Erfahrung mit Offshore-Firmengründungen in Samoa und anderen führenden Jurisdiktionen.
Finerise Consultants kann Ihnen helfen
Seit der Gründung im Jahr 2005 hat sich Finerise Consultants auf die Bereiche Firmenregistrierung und -verwaltung, Offshore-Firmengründung, Auslandsinvestitionen, Finanz- und Steuerberatung sowie gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Wir bieten professionelle, schnelle, aufmerksame, sichere und kosteneffiziente Dienstleistungen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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